Kosten und Antragstellung
In vielen Fällen übernehmen die Krankenkassen die Kosten eines Mütterpflegerineinsatzes. Als Gesetzesgrundlage dienen dazu:
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§24 h des SGB V (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung, zuzahlungsfrei)
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§38 des SGB V (Haushaltshilfe im Krankheitsfall, zuzahlungspflichtig, Zuzahlung: 10 % der Kosten pro Tag, mindestens 5 €, maximal 10 €).
Antragsprozess
1
Erkundige dich im Voraus bei deiner Krankenkasse über die Voraussetzungen. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass keine im Haushalt lebende Person zu dieser Zeit den Haushalt weiterführen kann. (Also wenn der/die Lebenspartner/in zur Zeit des Mütterpflegeeinsatzes nicht in Elternzeit ist.)
2
Besorge dir ein Attest der Notwendigkeit bei einer ärztlichen Fachperson (aus den Bereichen Gynäkologie, Allgemeinmedizin, Psychiatrie usw.).
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Die Notwendigkeit ergibt sich meist aus speziellen Umständen (Zwillinge, allein begleitende Mutter, Geburtsverletzungen usw.)
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Die Notwendigkeit kann auch nach der Geburt in der Klinik festgestellt werden
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Bei einer Hausgeburt kann in Einzelfällen auch die Empfehlung deiner Hebamme reichen
3
Stelle einen Antrag auf Haushaltshilfe bei deiner Krankenkasse.
Erfahre mehr über den Unterschied zwischen einer Haushaltshilfe und einer Mütterpflegerin hier.
Da es mit den Verordnungen und der Antragstellung manchmal etwas kompliziert sein kann, helfe ich dir auch hierbei gerne. Kontaktiere mich einfach, um alles Weitere besprechen zu können.
Nach der ersten Kontaktaufnahme per Telefon/E-Mail bitte ich immer um ein persönliches Kennenlerngespräch. Das kann zeitlich unabhängig davon stattfinden, wo du gerade im Antragsprozess stehst. Ich finde diese Lebensphase so intim und tiefgehend, dass es einfach für uns beide wichtig ist , vorher sehen zu können, ob wir auf einer Vertrauensbasis zusammenarbeiten können, ob die Chemie stimmt, ob deine Bedürfnisse und mein Angebot übereinstimmen.

Du kannst meine Dienste darüber hinaus auch als Privatleistung in Anspruch nehmen, ohne besondere medizinische Indikation. Als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung kannst du das in der Regel von deiner jährlichen Einkommensteuer absetzen. Gerne kann ich dir ein an deine Bedürfnisse angepasstes Angebot zusammenstellen. Oft sind schon ein paar Stunden die Woche super hilfreich!
Ich biete außerdem Gutscheine (für Mütterpflege oder nur fürs Vorkochen) an, mehr dazu findest du hier.
